Gefördert werden die Herstellung und die Verwertung von Fernsehfilmen, -serien, -reihen und -dokumentationen mit kulturellem Inhalt. Antragsberechtigt sind künstlerisch und filmwirtschaftlich qualifizierte und erfahrene unabhängige Produzent_innen. Fernsehveranstalter_innen dürfen keinen Mehrheitsanteil am Produktionsunternehmen haben. Fernsehveranstalter_innen müssen sich aber mit mindestens 30 % an den Gesamtkosten beteiligen. Die Entscheidung über eine Förderung wird vom Fernsehfonds Austria unter Einbeziehung eines Beirats getroffen.
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