Verwertungsförderung (Film)

Gefördert wird die Verbreitung und Verwertung österreichischer Filme durch Kinostartförderung (Serienkopien, Standard-Werbematerial, Werbemaßnahmen und Zusatzbehelfe – antragsberechtigt sind Filmverleiher_innen und Hersteller_innen) und sonstige Verbreitungsmaßnahmen (antragsberechtigt sind die Hersteller_innen sowie Durchführende von förderbaren Maßnahmen, wenn sie auch Inhaber_innen der Verwertungsrechte sind).

Bewerbungsfrist

Schwerpunkte