SKE der LSG

Die LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H. ist die Verwertungsgesellschaft der Interpret_innen und Produzent_innen von Tonträgern und Musikvideos. SKE-Mittel der LSG werden verwendet:

im Bereich Produzent_innen

für soziale Zwecke:

•     einmalige oder wiederkehrende individuelle Unterstützungen von Bezugsberechtigten der LSG und von Personen, die in einem Vertragsverhältnis zur LSG stehen, die der Verbesserung der wirtschaftlichen, ideellen oder rechtlichen Lage dieser Personen dienen (z. B. durch Übernahme von Steuer- und Rechtsberatungskosten, Ausbildungskosten, Zuschüsse oder ähnliche Maßnahmen)

für kulturelle Zwecke:

•     Produktionsförderung für Alben und Musikvideos
•     allgemeine Förderung und Projektförderung (Nachwuchsförderung, Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung einschließlich Stipendien, Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying, Förderung von Publikationen und sonstigen medialen Inhalten, Durchführung und Unterstützung zweckentsprechender Veranstaltungen, Finanzierung von Musterprozessen und rechtlichen Gutachten, Bekämpfung der Piraterie, Rechtsberatung, Markt- und Grundlagenforschung, statistische Aufbereitungen)
•     Förderung von Organisationen, Vereinen, Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften oder dergleichen, die die Interessen von LSG-Bezugsberechtigten vertreten oder sonst in deren Interesse tätig sind.

im Bereich Interpret_innen

für soziale Zwecke:

•     einmalige oder wiederkehrende individuelle Unterstützungen für Bezugsberech-
tigte der LSG, die der Verbesserung der wirtschaftlichen, ideellen oder rechtlichen
Lage dieser Personen dienen (z. B. durch Übernahme von Steuer- und Rechtsbe-
ratungskosten, Ausbildungskosten, Zuschüsse oder ähnliche Maßnahmen)
für kulturelle Zwecke:

•     Nachwuchsförderung (Ankauf von Musikinstrumenten und Lehrbedarf, Förderung
von Konzertveranstaltungen und Wettbewerben, die der Nachwuchsförderung
dienen)
•     Unterstützung der Arbeitsplatzsicherung (Maßnahmen zur Sicherung des Arbeits-
platzes in Verbindung mit einem kulturellen und sozialen Auftrag, Rechtsbera-
tung im Leistungsschutz, Symposien, Pirateriebekämpfung, Publikationen und
Gutachten)
•     Unterstützung von Interessenverbänden (durch Mitgliedsbeiträge, Beteiligung an
Maßnahmen zur Festigung der urheberrechtlichen Stellung der_des Künstlers_in,
Projektförderung in Zusammenhang mit anderen Verwertungsgesellschaften)
•     kollektive und individuelle Unterstützung für aktive und nichtaktive Bezugsberech-
tigte (finanzielle Zuschüsse für Erholungsheime sowie individuelle Unterstützung
bei Notfällen aufgrund von Krankheiten oder Verlust eines Dauerarbeitsplatzes
von bezugsberechtigten Interpret_innen)

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der SKE-Ausschuss der LSG.

TERMINE     Die Anträge werden nach Einlangen möglichst in der nächsten Sitzung des SKE-Ausschusses der LSG behandelt. Termine dieser Sitzungen bitte erfragen.
 

Hintergrund: Verwertungsgesellschaften sind Unternehmen, die Rechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ihrer Mitglieder wahrnehmen. Sie erteilen Nutzer_innen von Werken gegen Entgelt die Bewilligung zur Nutzung derselben und sorgen dafür, dass die Rechteinhaber_innen das ihnen zustehende Geld bekommen. Die bekanntesten sind AKM (staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung), Austro-Mechana (Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.), LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten
Ges.m.b.H.) und Literar-Mechana (Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH). Verwertungsgesellschaften, die Geld aus der Speichermedien- und Gerätevergütung (auch Urheberrechtsabgabe oder Leerkassettenabgabe genannt) bekommen, müssen 50 % der Einnahmen aus dieser Vergütung sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen (so genannte „SKE“) zuführen.

 

Bewerbungsfrist

Schwerpunkte