Österreichisches Filminstitut

Verwertungsförderung (Film)

Gefördert wird die Verbreitung und Verwertung österreichischer Filme durch Kinostartförderung (Serienkopien, Standard-Werbematerial, Werbemaßnahmen und Zusatzbehelfe – antragsberechtigt sind Filmverleiher_innen und Hersteller_innen) und sonstige Verbreitungsmaßnahmen (antragsberechtigt sind die Hersteller_innen sowie Durchführende von förderbaren Maßnahmen, wenn sie auch Inhaber_innen der Verwertungsrechte sind).

Stoffentwicklungs-Förderung

Gefördert wird das Verfassen von Drehbüchern oder Drehkonzepten für Kinofilme mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) oder von 45 Minuten (Nachwuchsfilme). Antragsberechtigt sind Autor_innen (zusammen mit Dramaturg_innen bzw. Regisseur_innen) gemeinsam mit Hersteller_in.