Kulturinitiativen & -veranstaltungen

Einmaliges Arbeitsstipendium aufgrund von COVID 19

Ab sofort können sich freischaffende Künstler*innen und Wissenschafter*innen mit Hauptwohnsitz in Wien für ein einmaliges Arbeitsstipendium in der Höhe von maximal 3.000 Euro bei der „Stadt Wien Kultur“ bewerben. Damit, schreibt die „Stadt Wien Kultur“, solle in der aktuellen Krisensituation die Möglichkeit geboten werden, der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Bewerbungen sind bis 29. April per E-Mail möglich.

Kultursubvention 2019

Die Einreichung der Subventionsansuchen zur finanziellen Unterstützung von kulturellen Aktivitäten im Jahre 2019 ist ab sofort bis 31. Dezember 2018 möglich.
Die Landeshauptstadt Klagenfurt unterstützt Kulturprojekte, die in Klagenfurt durchgeführt werden und/oder einen Bezug zu Klagenfurt haben im Ausmaß der zur Verfügung stehenden Mittel. Gefragt sind nachhaltige, innovative Vorhaben, welche zur kulturellen Belebung beitragen und Klagenfurt noch besser als Kulturstadt wahrnehmbar machen.
Die Subventionsanträge werden ausschließlich Online entgegen genommen.

Stipendien

Mit der Vergabe von Stipendien verfolgt das Land Kärnten das Ziel, Künstler/-innen die Möglichkeit einzuräumen, sich für einen längeren Zeitraum verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und in diesem Zeitraum ein innovatives Projekt zu realisieren.

LIVING SPACE GRANT_Projektentwicklungsstipendium für Bildende Künstler*innen

In Kooperation mit der Kunst- und Kulturinitiative periscope und dem Artist-in-Residence-Programm der Stadt Salzburg wird ein einmonatiges Projektentwicklungsstipendium vergeben. Damit verbunden ist eine Präsentations- und Ausstellungsmöglichkeit im
periscope:project:space.
Voraussetzung für den Erhalt ist die Bereitschaft, raumspezifisch und stadtrelevant zu arbeiten. Geboten werden eine Atelierwohnung zur Projektentwicklung, ein Stipendium von 600 Euro sowie eine Einzelpräsentation im periscope:project:space.
Zeitrahmen: November 2019

TKS - Förderung von Kulturvermittlung und Projekte mit Schulen

Die Tiroler Kulturservicestelle fördert schulische Angebote für Kinder- und Jugendkultur
Bereiche
Literatur:
für Erwachsene, Literatur für Kinder und Jugendliche:
Autoren lesen aus ihren Werken, sprechen über die Bedingungen der Literaturproduktion, über das Leben als freischaffender Künstler, über Inhalt und Form der Werke. Damit wird ein Beitrag zur Leseerziehung geleistet. Im Unterricht, als Nachbereitung, können die Texte dramatisiert, weitergeschrieben, illustriert oder verfilmt werden.
Musik:

Förderung für Maßnahmen die den Leitzielen des Fachbereiches Frauen und Gleichstellung entsprechen

Ziel:
Ziel der Förderung von Frauen und Gleichstellung ist die Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen und die Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie in allen Gesellschafts- und Politikbereichen in Tirol. Förderungswürdig sind Maßnahmen, die den  Leitzielen des Fachbereiches Frauen und Gleichstellung in der jeweiligen Fassung entsprechen.
 
Zielgruppen:

Jugendaustausch

Internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit
Gefördert werden Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten, die den Leitzielen des Bereiches Jugend entsprechen:
• Ausbau und Einrichtung von Jugendräumen
• Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten von und mit Jugendlichen (laufender Betrieb, jahresdurchgängig, keine einmaligen Aktionen)
• Aus- und Weiterbildung von JugendleiterInnen und Jugendlichen, die sich in der Jugendarbeit engagieren wollen

Jugendkultur-Förderung

Ziel ist die Förderung junger Menschen und der Jugendarbeit in Tirol im Rahmen des gesetzlichenAuftrages durch das Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz 1994.Gefördert werden Maßnahmen, die den Leitzielen (siehe Anhang) des Bereiches Jugendentsprechen.Gefördert werden Organisationen, Vereine, ProjektträgerInnen, Initiativen, Gruppen oderEinzelpersonen.Gefördert werden Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten, die den Leitzielen des Bereiches Jugend entsprechen:
 
• Ausbau und Einrichtung von Jugendräumen

Land Tirol-Abteilung Kultur

Die für alle Kulturagenden in der Hauptsache zuständige Förderstelle ist die Kulturabteilung des Landes Tirol. Prinzipiell gilt, dass die Kulturabteilung des Landes kulturelle Vorhaben nicht zur Gänze fördert und es daher notwendig ist, sich auch um andere Fördermittel (z.B. von Gemeinden oder Bund) sowie um Sponsoring und Eigenmittel zu bemühen. Bei Jahresansuchen sollten Budgetsprünge aufgrund einer Änderung, Erweiterung oder Vertiefung der Aktivitäten im Ansuchen erklärt und dargestellt werden.

kulturimpulstirol

Die Kulturförderung umfasst jährlich einen Betrag von ca. € 70.000,00. Dieser Betrag versteht sich als Richtschnur und kann fallweise unter- oder überschritten werden, je nach Gehalt der eingereichten Projekte. Die Förderung erfolgt nicht nach dem Gießkannenprinzip.
Die Förderung soll einen Beitrag für die Umsetzung eines Projektes leisten. Denkbar ist aber auch die überwiegende oder gar vollständige Finanzierung eines Projektes, wenn es förderungswürdig erscheint.
Förderansuchen sind bis jeweils 31. März an den Verein zu richten.
 
Der Verein

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