Bewerbungsfrist

Basierend auf dem Vorarlberger Kulturförderungsgesetz können Kultureinrichtungen und -verantstalter, Verbände, Vereine und Einzelpersonen für Jahresbeiträge und Einzelprojekte um Förderung bei der Vorarlberger Landesregierung / Abteilung Kultur ansuchen.
Die im Gesetz erklärten Ziele der Förderung sind die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für das kulturelle Leben im Sinne seiner Vielfalt in den regionalen und überregionalen Zusammenhängen. Inhaltliche Schwerpunkte sind  Gegenwartskunst sowie ...

Schwerpunkt: Literatur, Architektur, Bildhauerei, Malerei & Zeichnungen, Film, Fotografie, digitale Kunst, Musik, Musiktheater, Performance, Oper, Tanz, Theater, Zirkus, Kulturinitiativen & -veranstaltungen