Land Tirol

Förderung für Maßnahmen die den Leitzielen des Fachbereiches Frauen und Gleichstellung entsprechen

Ziel:
Ziel der Förderung von Frauen und Gleichstellung ist die Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen und die Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie in allen Gesellschafts- und Politikbereichen in Tirol. Förderungswürdig sind Maßnahmen, die den  Leitzielen des Fachbereiches Frauen und Gleichstellung in der jeweiligen Fassung entsprechen.
 
Zielgruppen:

Jugendaustausch

Internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit
Gefördert werden Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten, die den Leitzielen des Bereiches Jugend entsprechen:
• Ausbau und Einrichtung von Jugendräumen
• Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten von und mit Jugendlichen (laufender Betrieb, jahresdurchgängig, keine einmaligen Aktionen)
• Aus- und Weiterbildung von JugendleiterInnen und Jugendlichen, die sich in der Jugendarbeit engagieren wollen

Jugendkultur-Förderung

Ziel ist die Förderung junger Menschen und der Jugendarbeit in Tirol im Rahmen des gesetzlichenAuftrages durch das Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz 1994.Gefördert werden Maßnahmen, die den Leitzielen (siehe Anhang) des Bereiches Jugendentsprechen.Gefördert werden Organisationen, Vereine, ProjektträgerInnen, Initiativen, Gruppen oderEinzelpersonen.Gefördert werden Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten, die den Leitzielen des Bereiches Jugend entsprechen:
 
• Ausbau und Einrichtung von Jugendräumen

Tiroler Volksbühnenpreis

Der Tiroler Volksbühnenpreis dient der Würdigung herausragender Leistungen von Mitgliedsbühnen des Theater Verbandes Tirol mit dem Ziel, die kontinuierliche Aufbauarbeit und Weiterentwicklung der außerberuflichen Theatergruppen und Spielgemeinschaften in Tirol sichtbar zu machen und dadurch auch andere Bühnen zur Hebung ihres Leistungsniveaus und zu hervorragender Vereinsarbeit zu motivieren.

Bildungsinnovationspreis

Mit dem Bildungsinnovationspreis des Landes Tirol sollen herausragende Leistungen und Innovationen im Bereich der Erwachsenenbildung und des öffentlichen Büchereiwesens gewürdigt werden. Zudem ist es das Ziel, Innovationen im Bereich der Erwachsenenbildung sowie des öffentlichen Büchereiwesens sichtbar zu machen und dadurch auch andere Akteure anzuregen, die Erwachsenenbildung als System aktiv weiterzuentwickeln. Weiters soll mit der Preisvergabe generell das Bildungsbewusstsein gesteigert werden.

Josef-Kuderna-Stipendium

Das Land Tirol und der ORF Tirol schreiben in Zusammenarbeit mit der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH das Josef Kuderna Stipendium für junge Schauspielerinnen und Schauspieler aus. 
Das Stipendium ist ein Begabtenstipendium zur Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und ist mit € 5.000,00 dotiert. Das Stipendium hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch das Land Tirol. Als Nachweis der Verwendung ist eine Bestätigung über die schauspielerische Tätigkeit und Entwicklung vorzulegen.

Große Literaturstipendien des Landes Tirol

Die Ausschreibung der "Großen Literaturstipendien des Landes Tirol" erfolgt alle zwei Jahre. Es handelt sich um zwei Arbeitsstipendien, die Teilung eines der Stipendien ist aber möglich. Die Literaturstipendien des Landes Tirol werden von einer Jury bestehend aus zwei Mitgliedern des Kulturbeirats für Literatur und Theater sowie einem externen Mitglied vergeben. Die Höhe der Stipendien beträgt EUR 15.000,00.
Formular:

Österreichischer Grafikwettbewerb

Zugelassen sind Werke aller grafischen Techniken inklusive der neuen Medien: Zeichnung, Aquarell, Druckgrafik, Fotokopie, und digitale Grafik in Form von Prints. Bildträger ist ausschließlich Papier. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Arbeiten auf Trägern wie Stein, Keramik, Glas und ähnlichen Materialien sowie reine Fotografie und skulpturale Arbeiten.

Land Tirol-Abteilung Kultur

Die für alle Kulturagenden in der Hauptsache zuständige Förderstelle ist die Kulturabteilung des Landes Tirol. Prinzipiell gilt, dass die Kulturabteilung des Landes kulturelle Vorhaben nicht zur Gänze fördert und es daher notwendig ist, sich auch um andere Fördermittel (z.B. von Gemeinden oder Bund) sowie um Sponsoring und Eigenmittel zu bemühen. Bei Jahresansuchen sollten Budgetsprünge aufgrund einer Änderung, Erweiterung oder Vertiefung der Aktivitäten im Ansuchen erklärt und dargestellt werden.

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