Projektförderung (Stadtteilkultur und Interkulturalität)

Gefördert werden Kulturprojekte in allen Stadtteilen, Kunst- und Kulturprojekte in interkulturellem sowie in internationalem Kontext wie Konzerte, Performances, Ausstellungen, kulturelle Feste und andere Veranstaltungen.
 
TERMINE Ansuchen sind jeweils bis zu den Einreichterminen Ende Feber und Mitte August möglich.
Ansuchen für Jahresförderungen sind bis 31. März zu stellen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen (bis zu einer Förderhöhe von maximal 20.000 Euro) mit Sitz beziehungsweise Lebensmittelpunkt in Wien.