Unterstützung von Kulturinitiativen im Bereich infrastruktuelle Maßnahmen (Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und von beweglichen Investitionsgütern).
Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt. Einreichen dürfen Kulturinitiativen, die von der Abteilung II/7 (B Kulturinitiativen, Volkskultur) für das Jahresprogramm gefördert werden.
TERMIN 31. August
Diese Inhalte werden von der IG Kultur Österreich und die Ländervertretungen redaktioniert und aktualisiert.
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Versichert Euch auf jeden Fall nochmal bei den Fördergeber_innen, ob die Informationen aktuell sind.