Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung alljährlich über Vorschlag einer unabhängigen Jury (Mitglieder des Kärntner Kulturgremiums) an Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Kulturpreis, zwei Würdigungspreise und acht Förderungspreise. Diese Preise können laut Turnus in den Sparten "Bildende Kunst", "Darstellende Kunst", "Elektronische Medien, Fotografie und Film", "Literatur", "Musik", "Volkskultur", "Geistes- und Sozialwissenschaften" sowie "...
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