ÖH-Fördertopf für feministische und queere Forschung

Die ÖH Uni Wien fördert wissenschaftliche Auseinandersetzung mit feministischen/queeren Themen. Um Förderung ansuchen können Nachwuchswissenschafter*innen (Studierende), die queere/feministische wissenschaftliche Arbeiten verfassen oder queere/feministische wissenschaftliche Projekte durchführen. Die ÖH Uni Wien unterstützt darüber hinaus die Publikation der geförderten Arbeiten.
Die nächste Antragsfrist ist am 17. März 2019 // Next deadline is March 17th, 2019

Richtlinien
1. Grundsätze:
Die Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien (ÖH Uni Wien) fördert wissenschaftliche Auseinandersetzung mit feministischen/queeren Themen. Nachwuchswissenschafter*innen können um finanzielle Unterstützung ansuchen.
2. Antragsteller*innen:
Alle Studierenden, die queere/feministische wissenschaftliche Arbeiten verfassen oder queere/feministische wissenschaftliche Projekte durchführen.
3. Anträge:
Die Arbeit/das Projekt muss klar den wissenschaftlichen queeren/feministischen Bezug erkennen lassen und darf keine Klischees und Stereotype reproduzieren. Gleichzeitig dürfen keine Rassismen in der Arbeit transportiert werden, dies schließt ein: Exotisierung, die Reproduktion von kolonialen Narrativen, antisemitische Bilder und Erzählweisen, anti-muslimischen Rassismus sowie Anti-Ziganismus. Zum Beispiel sollten Arbeiten, die sich mit entwicklungspolitischen Fragen beschäftigen, einen Kolonialismus-kritischen Blick als Basis der Arbeit vorweisen und sich mit damit einhergehenden Machtverhältnissen auseinandersetzen. Des Weiteren werden eine Kolonialismus-kritische Perspektive und eine Auseinandersetzung mit eigenen (zum Beispiel weißen) Privilegien erwartet.
Eine queer-feministische Perspektive beinhaltet für uns immer eine antirassistische Position und Praxis. Für den Fördertopf bedeutet es, dass wir auch Arbeiten fördern, die einen antirassistischen Hauptfokus haben und sich auch queer-feministisch positionieren.
Eine Förderung kann als Kostenersatz für verschiedene bei der wissenschaftlichen Arbeit/dem wissenschaftlichen Projekt anfallende Kosten in Anspruch genommen werden oder als Stipendium. Der höchstmögliche Förderbetrag sind 1.500,– Euro pro Antragsteller*in. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Arbeit bereits fertiggestellt sein, in diesem Fall ist aber auszuführen, warum eine Förderung durch die ÖH Uni Wien in Anspruch genommen werden soll. In Ausnahmefällen können die Arbeiten bis zu sechs Monaten nach der Fertigstellung gefördert werden.
Es ist von den Antragssteller*innen anzugeben, ob das Projekt bereits anderweitig gefördert wird. Förderungen durch andere Stellen können bei der Bemessung des Förderbetrags berücksichtigt werden. Der Aufwand bzw. Umfang der wissenschaftlichen Arbeit wird bei der Entscheidung über die Förderhöhe ebenfalls berücksichtigt. Bei den Studienrichtungen wo zwei kürzere Bachelorarbeiten geschrieben werden müssen (z.B. jeweils 20 Seiten), sollen beide Arbeiten einen queer-feministischen Bezug haben und unseren Richtlinien entsprechen. Wenn es sich um eine Arbeit über 40 Seiten handelt reicht es nur diese Arbeit einzureichen. Es ist außerdem anzugeben, ob die Antragssteller*innen diese Förderung bereits bei einer früheren Arbeit oder einem früheren Projekt in Anspruch genommen haben.
Nach Fertigstellung der wissenschaftlichen Arbeit ist diese zwecks Archivierung in digitaler Form (pdf) an queer-fem-foerderung@oeh.univie.ac.at zu übermitteln. Im Falle der Förderung einer Publikation ist zusätzlich ein Belegexemplar im Wirtschaftsreferat abzugeben (mit ÖH-Logo, siehe 5. Nennung der ÖH). Wird die Förderung für ein wissenschaftliches Projekt anstatt für eine Arbeit vergeben, ist nach Abschluss des Projekts eine Dokumentation zu übermitteln.
Die fertigen Arbeiten können auf der Homepage der ÖH Uni Wien (http://www.oeh.univie.ac.at/queerfem/gefoerderte-arbeiten/) veröffentlicht werden, um die Dissemination und Publizität von Forschungsergebnissen zu fördern. Im Antrag ist anzugeben, ob eine Veröffentlichung gewünscht ist oder nicht. Ob eine Veröffentlichung gewünscht ist oder nicht hat keinen Einfluss auf die Zuerkennung oder Höhe der Förderung.
Der Antrag ist in Form einer einzigen Datei einzureichen und hat folgende Punkte zu enthalten:
a) Äußere Daten der Nachwuchswissenschafter*in und etwaiger Mitarbeiter*innen:
Name, Adresse, Telefonnummer, e-Mail-Adresse, Uni, Studienrichtung, Matrikelnummer, IBAN und BIC, Kontonummer, Bank, Bankleitzahl, Kontoinhaber*in, Angabe, ob die Veröffentlichung der abgeschlossenen Arbeit auf der Homepage gewünscht ist, Datum der Einreichung.
b) Aussagekräftiges Exposé bzw. Projektbeschreibung:
Titel der wissenschaftlichen Arbeit/des wissenschaftlichen Projekts, Ausgangssituation, Vorgangsweise (inkl. Methoden), Projektziel, Resümee, Literatur; inkl. Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeit – maximal fünf Seiten! Beantworte bitte auch folgende Frage: Was ist dein queer*feministischer Bezug in der Arbeit?
c) kurzer Lebenslauf inkl. Bildungsgang
d) Publikationsliste (wenn vorhanden)
e) Kostenaufstellung:
Aufstellung der anfallenden Kosten, gewünschte Höhe und Erläuterung der bei der ÖH Uni Wien angesuchten Unterstützung, Begründung, warum um eine Förderung von der ÖH Uni Wien angesucht wird, Angabe weiterer bewilligter Förderungen, Angabe ob bereits eine Arbeit mit dieser Förderung unterstützt wurde.
Alle Angaben und/oder Unterlagen müssen in einem einzigen Dokument (pdf- oder doc-Datei) zusammengestellt und abgegeben werden (Ausnahme: fertige Arbeiten). Andernfalls wird der Antrag nicht behandelt.
4. Projektbehandlung:
Die Behandlung der Projektanträge, die Entscheidung über eine Förderung und deren Betrag, obliegt den Frauen*referats- bzw. HomoBiTrans*Referats-Plena. Die Entscheidungen über die Vergabe der Mittel müssen konsensual getroffen werden. Allfällige Änderungen der Richtlinien erfolgen auf demselben Wege. Plena, die die Vergabe von Mitteln aus dem Fördertopf zum Thema haben, finden jeweils zwei Mal pro Semester und zwar im Oktober, Dezember, März und Juni statt. Die Treffen entfallen, falls der Topf für das Budgetjahr bereits ausgeschöpft wurde oder keine Anträge eingelangt sind. Antragsteller*innen werden nach erfolgter Entscheidung via e-Mail oder telefonisch verständigt.
5. Nennung der ÖH:
Wird eine Förderung für die Publikation einer wissenschaftlichen Arbeit (z.B. Druckkostenzuschuss) in Anspruch genommen, ist das Buch auf der Impressumseite oder an einer anderen dafür geeigneten Stelle unbedingt mit dem Vermerk „Gefördert von der Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien.“ (oder einem vergleichbaren, inhaltlich entsprechenden Vermerk) und dem ÖH-Uni-Wien-Logo zu versehen (siehe auch Logo-Download auf der ÖH Seite: http://www.oeh.univie.ac.at/arbeitsbereiche/wirtschaft/oeh-uniwien-logod... ):
Gefördert von der Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien.
Wird eine Förderung für andere Aufwendungen in Anspruch genommen, sind das Logo und/oder der Schriftzug zu verwenden, falls im Rahmen des wissenschaftlichen Projekts geeignete Druckwerke produziert werden (z.B. Flyer). Das Logo und/oder der Schriftzug haben möglichst gut sichtbar und in einer dem Druckwerk angemessenen Form platziert zu werden.
Abgesehen von der Farbe darf das Logo nur mit Genehmigung verändert werden!
6. Kontakt und Antragstellung:
queer-fem-foerderung@oeh.univie.ac.at

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