Bezirksvorstehung

Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten

Kulturelle oder künstlerische Veranstaltungen mit lokalem, im Bezirksinteresse liegendem Bezug (Ausstellungen, Konzerte, Liederabende, Lesungen, Grätzelfeste …) können von der Bezirksvorstehung des jeweiligen Bezirks gefördert werden. Die Entscheidung trifft die_der Bezirksvorsteher_in. Gibt es im Bezirk eine Kulturkommission, können deren Empfehlungen berücksichtigt werden.
Die Antragstellung ist online auf wien.at oder persönlich bzw. postalisch mit ausgedrucktem Antragsformular „Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten – Antrag“ möglich.